Energiesparen mit intelligenten Zählern?

Reutlingen, 25.01.2010. Seit dem 1. Januar 2010 sind Messstellenbetreiber nach §21b, Absatz 3a des Energiewirtschaftsgesetzes zum Einbau von intelligenten Zählern oder Smart Metern in Neubauten und in Gebäuden, in denen große Renovierungen durchgeführt wurden, verpflichtet. Auch für bestehende Gebäude müssen die Messstellenbetreiber solche Zähler anbieten.

Quelle: Meterus_EVBMit einem Smart Meter ist es möglich, zeitnah Informationen zu erhalten, wann wie viel Energie verbraucht wird. Experten schätzen, dass allein durch Smart Metering in Privathaushalten zeitweise etwa fünf Prozent Energie eingespart werden können. Denn obwohl verbrauchseffiziente Kühlschränke, Energiesparlampen und stromsparende Steckerleisten schon relativ weit verbreitet sind, ist der Stromverbrauch privater Haushalte in den letzten Jahren durch technische Innovationen wie etwa im Bereich Telekommuni-kation gestiegen.

Mittelfristig werten es viele Experten als einen großen Erfolg, wenn das Verbrauchsniveau stabilisiert wird. Aber erst im Verbund mit anderen Konzepten sind beträchtliche Einsparungspotenziale mithilfe von Smart Metern erschließbar. Die Deutsche Regierung erwartet eine bundesweite Verbreitung von Smart Metern nicht vor dem Jahr 2022. Datenschützer haben zu den intelligenten Stromzählern Bedenken angemeldet. Denn anhand des Stromverbrauchs ließen sich Lebensgewohnheiten der Verbraucher ausforschen. Zudem ermögliche die unbegrenzte Speicherung, jederzeit und ohne Kenntnis des Verbrauchers die Daten abzurufen.

Quelle: Reeco




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